Neuland bedeutete die Umsetzung des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes für pro mente OÖ. Nach einem Jahr des Inkrafttretens für die neuen Regelungen zieht pro mente OÖ.-Geschäftsführerin Rita Donabauer eine erste Bilanz.
Das Oö. Chancengleichheitsgesetz (ChG) trat mit 1. September 2008 in Kraft, die Diskussionen und Vorarbeiten starteten bereits 2002. Betroffene Menschen mit Beeinträchtigungen wie auch Vertreter von Trägerorganisationen waren in den Entstehungsprozess einbezogen, gewisse Abänderungen erfolgten jedoch später in den befassten Gremien des Landtags. Die Umsetzungsverordnungen wurden dann 2008 kurz vor dem Inkrafttreten erlassen. Die Tatsache, dass die Umstellung vom Behindertengesetz und Teilen des Sozialhilfegesetzes auf das ChG mit 1. September erfolgte und die erste Umsetzungsinformation durch das Land im Juni 2008 stattfand, bescherte den MitarbeiterInnen auf Träger- als auch auf Behördenseite einen „heißen“ Sommer. Im psychosozialen Bereich waren viele Vorhebungen notwendig, da ein Großteil der NutzerInnen der Angebote bisher nicht namentlich erfasst war. Auch dass es bisher keine Anerkennungsbescheide für psychosoziale Einrichtungen gab und diese nun nachträglich beantragt und abgearbeitet werden müssen, stellt einen hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand dar. Was für den Behindertenbereich schon langjährige Praxis bedeutet, war und ist für den psychosozialen Bereich Neuland, was zu großen Verunsicherungen und Ängsten auf Seite der User wie auch der MitarbeiterInnen führte.
Nach einem Jahr lassen sich nun erste Erfahrungen berichten. In der pro mente Oberösterreich wurde durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Einbindung von Betroffenen die Kompabilität des ChG mit den Zielen und dem Leitbild verglichen. Das Ergebnis erstaunte manche: Der Gesetzestext stimmt in den Zielsetzungen und den beschriebenen Angeboten großteils mit den sozialpsychiatrischen Grundsätzen, dem Leitbild und den Leitsätzen der pro mente Oberösterreich überein. Diskrepanzen ergeben sich jedoch in der Umsetzung des Gesetzes, das heißt, es gibt Bruchstellen zwischen den normativen Ansprüchen des Gesetzes und dem Vollzug.
So wird der Rechtsanspruch auf Leistungen von den KundInnen sehr positiv gesehen, auch wenn es kein vollständiger Rechtsanspruch ist. Da dieser im Kontext der Verfügbarkeit finanzieller Mittel seitens des Kostenträgers normiert wurde, ist der Rechtsanspruch begrenzt durch die Möglichkeit der Bereitstellung von Geld und damit Angeboten.
Was ebenfalls sehr positiv von den KundInnen gesehen wird, ist das subsidiäre Mindesteinkommen (SMEK), da dies als Einkommen, das auf das Konto überwiesen wird, gesehen wird und sich damit ein (manchmal wiederholter) Bittgang zur Behörde erübrigt.
Die im Gesetz formulierte Interessenvertretung der Betroffenen wird als eher zahnlos erlebt, wobei festzuhalten ist, dass die User-Vertretung innerhalb der pro mente über höhere Kompetenzen verfügt und sich daran die Maßstäbe der Betroffenen orientieren.
Sehr negativ wird von allen Seiten der Einsatz von Vermögen und Einkommen gesehen und hier vor allem im Bereich der fähigkeitsorientierten Aktivität. Die pro mente war immer bemüht, in den Tagesstrukturen betriebsähnliche Rahmenbedingungen, Ausstattungen und Abläufe zu bieten, so dass die KundInnen das Gefühl haben, „in die Arbeit“ zu gehen – und dafür müssen sie nun zahlen. Aus diesem Grund gab es bereits Abbrüche der Betreuung, die Zahl und die Gründe werden von den MitarbeiterInnen laufend erhoben.
Allgemein werden das umfangreiche Antragsformular und der damit verbundene „finanzielle striptease“ sehr kritisch gesehen. Die Hemmschwelle wird auch durch die Notwendigkeit einer Diagnose erhöht, manche KlientInnen fühlen sich dadurch stigmatisiert und stellen aus diesem Grund keine Anträge.
Was auch sichtbar wird, ist der Mangel an Betreuungsplätzen, der aufgrund der Bedarfsmeldungen nun aufscheint. Und hier schließt sich wieder der Kreis zum Rechtsanspruch, der nur nach bestehenden Möglichkeiten und Ressourcen gegeben ist und daher sehr abgeschwächt zu sehen ist.
Abschließend kann gesagt werden, dass sich die Umsetzungsaufregung langsam legt, dass mit den BedarfskoordinatorInnen konstruktiv zusammengearbeitet wird und sich Routine in den Abläufen entwickelt. Auch die Einschätzung des Hilfebedarfs durch die BedarfskoordinatorInnen ist meist deckungsgleich mit der Sicht der pro mente-MitarbeiterInnen. Als Problem wird aber nach wie vor gesehen, dass sich der Bedarf durch Rückfälle oder akute Krisen sehr schnell ändern kann und eine unmittelbare Anpassung des Bescheides nicht möglich ist. Dies stellt sicherlich zum Bereich der Menschen mit physischen bzw. geistigen Beeinträchtigungen einen Unterschied dar, da hier der Betreuungsbedarf nicht in diesem Ausmaß schwankt
In der pro mente Oberösterreich wurde gemeinsam mit Exit sozial ein Projekt zur Evaluierung der Leistungspreise und des Chancengleichheitsgesetzes (ELCH-Projekt) gestartet. Hier sollen die Veränderungen für das Klientel und die MitarbeiterInnen untersucht und aufgezeigt werden, um eventuelle negative Auswirkungen auf wissenschaftlich fundierter Basis darstellen zu können.
DSA Rita Donabauer Geschäftsführerin pro mente OÖ.
(Dieser Bericht wurde im Rahmen einer Schwerpunktausgabe zur Umsetzung des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes in der Vereinszeitschrift "Miteinander" veröffentlicht.) |