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Empowerment
Menschen mit psychosozialem Betreuungsbedarf wurden bisher kaum gefragt, wenn es um ihre Belange ging. Sie verstehen sich aber als ExpertInnen in eigener Sache und sind sehr wohl in der Lage, die psychosoziale Versorgung entscheidend mitzugestalten.
Vor dem Hintergrund des Grundsatzes des Empowerment im Sinne von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sollen keine Entscheidungen über psychosoziale Betreuungsmaßnahmen ohne die Mitwirkung der Betroffenen gefällt werden.
Der Begriff des Empowerment kommt ursprünglich aus der Entwicklungshilfe und kann am besten mit Selbstermächtigung und/oder Selbstbefähigung übersetzt werden.
Empowerment heißt unter anderem:
- Jeder/jede ist Experte seiner selbst
- Wahlmöglichkeiten zwischen Alternativen zu haben: Es soll möglich sein, die eigene Lebensart selbst zu gestalten. Man soll wählen können aus Angeboten
- Den Menschen in seiner Eigenheit (Individualität) zu achten und zu bestärken
- Den Widerstand von Menschen als Schritt zur Reorganisierung der Psyche begreifen und fördern
- Das Recht jedes Menschen auf den jeweilig eigenen Weg als Grundrecht zu verstehen
- Betroffene zum Handeln zu ermutigen
- Seine eigene Fähigkeit und Kompetenz einzusetzen
Ziel der Empowerment-Philosophie ist es, Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen zur Entdeckung und (Wieder-)Aneignung eigener Fähigkeiten und Stärken anzuregen, zu ermutigen und zu unterstützen, Kontrolle und Selbstbestimmung über die eigenen Lebensumstände (zurück) zu gewinnen, so dass eine Lebensform in Selbstorganisation stattfinden kann.
Personenorientierung
- Wertschätzung der menschlichen Autonomie
- Die individuelle Wirklichkeitsdeutung
- Subjektive Erfahrungen und Verbindlichkeiten
- Dass Wünsche und Bedürfnisse eines jeden Betroffenen ernst genommen werden
Es gilt gegen
- Diskriminierung von Menschen mit psychischer Erkrankung
- Stigmatisierung (Ausgrenzung)
- und Benachteiligung
gemeinsam aufzutreten und diese aufzuzeigen.
Was ist ein User / eine Userin?
User (englisch; Benützer) nutzen eine psychosoziale Einrichtung von pro mente OÖ. Sie sind ab der ersten Kontaktaufnahme mit einer Einrichtung User. Um User zu sein bedarf es keiner Diagnose. Jeder sollte ohne Ansehen der Person und ohne jede Vorbedingung User in einer Einrichtung werden können, wenn deren Dienste benötigt werden.
Gemeinsame Interessen der UserInnen
Wie allen Betroffenen liegen auch den Usern der pro mente, gemeinsame Interessen am Herzen, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit handelt es sich dabei um folgende, gemeinsame Anliegen:
Differenzierte Wohnmöglichkeiten, genügend anspruchsvolle Arbeitsplätze, Therapiemöglichkeiten, Freiräume, Krisenhäuser, Peer Beratungsstellen, Begegnungsstätten, Psychopharmaka Seminare, Öffentlichkeitskampagnen, ausreichende Aufklärung der Betroffenen, Patientenkontrollierte Qualitätssicherung, Empowerment, nichtprofessionelle Hilfsangebote, autonome Projekte von Betroffenen, Clubhausmodell, Soteriaeinrichtungen (medikamentenfreie Behandlung), Non Compliance Ambulanzen (das sind Ambulanzen für –kranke – Menschen, die sich nichts sagen lassen wollen, trotzdem Unterstützung brauchen), Dezentralisierung der Psychiatrie, Rechtssicherheit, öffentliche Diskussion fragwürdiger Gesetze, allgemeine Zugänglichkeit der Psychotherapie, Schaffung eines Psychiatriebeirates, Integration der Betroffenen in den Beirat der GKK, Stärkung der Patientenanwaltschaft...
Allgemeine Ziele der UserInnenbewegung
- Die Situation der Betroffenen in den bestehenden Einrichtungen zusammen mit Professionisten zu verbessern.
- Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein und Selbstverantwortlichkeit der Betroffenen zu fördern.
- Selbsthilfe als gleichberechtigten Partner im Gesundheitswesen durchzusetzen.
- Durch Öffentlichkeitsarbeit die bestehenden Vorurteile gegen Betroffene abzubauen.
- Staatliche und therapeutische Gewalt zu vermindern bzw. zu verhindern. (Dies gilt als Zielsetzung für alle UserInnen und User-Vertreter. Wer sich so einen Schritt nicht zutraut, sich dabei überfordert fühlt, muss nicht alle Zielsetzungen umsetzen. Unter therapeutische Gewalt fällt zum Beispiel das Unterbringungsgesetz)
- Nationale und internationale Vernetzung.
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